Urteil des BGH vom 18.12.2007 zum Ersatz der Nutzungsausfallentschädigung bis zur Lieferung des Ersatzfahrzeuges

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 62/07 Verkündet am: 18. Dezember 2007 Blum, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 249 Gb Dem Geschädigten kann über den vom Sachverständigen veranschlagten Zeitraum hinaus bis zur Lieferung des bereits vor dem Unfall bestellten Fahrzeugs Nutzungsausfallentschädigung zuzubilligen … Urteil des BGH vom 18.12.2007 zum Ersatz der Nutzungsausfallentschädigung bis zur Lieferung des Ersatzfahrzeuges weiterlesen